Kosten der Operation bei Fazialisparese: häufig werden wir gefragt, ob Operationen bei Gesichtslähmung von den Krankenkassen übernommen werden oder als Selbstzahlerleistung gelten. Da Operationen neben der Verbesserung der Symmetrie und des äußeren Erscheinungsbildes immer funktionelle Aspekte berücksichtigen, d.h. also wichtige Funktionen des Gesichts, wie beispielsweise die Fähigkeit flüssige Speisen zur Nahrungsaufnahme sicher im Mund behalten zu können oder Protektion der Hornhaut am Auge durch Lidkorrekturen, wiederherstellen, werden diese zumindest anteilig von den Krankenkassen getragen. Hat die Operation zum Ziel ursprüngliche Funktionen des Gesichts wiederherzustellen, so wird sie am ehesten als medizinisch notwendig betrachtet. Kommen operative Elemente zur Verjüngung oder Behandlungen der nicht betroffenen Gesichtsseite (z.B. gleichzeitiges deep plane facelift) auf Wunsch hinzu, so sind diese üblicherweise als Selbstzahlerleistung durch den Patienten zu tragen. Als positiver Nebeneffekt von "ästhetischen Korrekturen" ist die häufig zu beobachtende gesteigerte Leistungsfähigkeit der Patienten im Alltag und Beruf, die über das gesteigerte Selbstvertrauen zunimmt. Durch ästhetische Therapien benötigen Patienten auch seltener eine psychologische Begleittherapie und weitere Behandlungen.

Oft sind es kleine Details, die einen großen Unterschied für die Patienten darstellen. Als zusätzlicher Eingriff wurde bei dieser Patientin eine Korrektur der Augenbrauenhöhe durchgeführt. Die Zufriedenheit über den Erfolg dieser Maßnahme zur Korrektur der Symmetrie ist der Patientin deutlich anzusehen. Die positiven Effekte der Operation reichen weit über das "äußerlich Sichtbare“ hinaus. So können auch scheinbar kleine operative Eingriffe den Patienten viel an Selbstbewusstsein und Würde zurückverleihen.