Prinzipiell gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Alters oder bestehender Begleiterkrankungen. Bei Kindern mit angeborener Fazialisparese ist eine dynamische Rekonstruktion mit einer freien Muskeltransplantation ab dem Alter von etwa fünf Jahren möglich. Dann sind die Strukturen groß genug, um mikrochirurgische Eingriffe sicher durchführen zu können. Der Zeitpunkt etwa ein Jahr vor der Einschulung ist günstig, da durch den Eingriff Hänseleien in der Schule eventuell vermieden werden können. Bei Kindern und Jugendlichen ist eine gewisse "zerebrale Plastizität" noch vorhanden. Dies bedeutet, dass das Gehirn eine Anpassungsfähigkeit besitzt, nach Umlagerung von Nerven, Transplantation von Spendernerven und Einbringung von funktionellen Muskeln aus anderen Körperregionen, intuitiv neue Funktionen zu übernehmen.
Bei ihnen ist die Chance, dass die Veränderungen ganz natürlich in den "Bauplan der Gesichtsmimik" übernommen werden und sie ihre neuen wiederhergestellten Funktionen auf natürlich Art und sogar unbewusst wieder einsetzen, besonders hoch. Sind Nervenumlagerungen und -transplantationen möglich (siehe Timing), so werden sie bis zu einem Alter von etwa 70-75 Jahren durchgeführt. Danach kommen Muskelersatzoperationen (motorische Ersatzplastiken, Sehnenumlagerungen) und statische Aufhängeplastiken in Betracht, um die Funktion zu verbessern.
Liegt bereits eine chronische Gesichtslähmung vor und müssen neue Muskeln zum Aufbau oder Verbesserung einer Dynamik der Mimik verwendet werden, so sind diese ab dem Alter von 5 Jahren bis etwa 75 Jahren möglich. Auch im Falle einer irreversiblen Fazialisparese können selbstverständlich Muskelersatzoperationen (motorische Ersatzplastiken, Sehnenumlagerungen) und statische Aufhängeplastiken zur Funktionsverbesserung angewendet werden. Sie versprechen deutliche Verbesserungen in Form und Funktion. Der Augenkomplex ist beim jungen Patienten, auch häufig im Falle von kompletten Gesichtslähmungen, selten korrekturbedürftig, da zumeist noch ein ausreichender Lidschluss besteht und eine adäquate Benetzung der Hornhaut vorhanden ist. Jedoch entwickelt sich eine Korrekturbedürftigkeit häufig im Laufe der Jahre und Jahrzehnte. Auch nach Einbringung einer freien funktionellen Muskellappenplastik und gegebenenfalls zusätzlichen statischen Aufhängung zur Verbesserung der Symmetrie, können in späteren Jahren weitere Korrekturen notwendig werden, da das Gewebe der gelähmten Gesichtshälfte wesentlich schneller erschlafft. Hier können kleinere Korrektureingriffe, wie z.B. eine Gesichtsstraffung oder eine Unterlidrekonstruktion mit Eigengewebe Abhilfe schaffen.