Heilbare (reversible) Formen der Lähmung müssen von unheilbaren (irreversiblen) Formen abgegrenzt werden. Von Irreversibilität spricht man nach Ablauf von etwa 18 Monaten nach Eintritt der Lähmung ohne Besserungszeichen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Gesichtsmuskulatur als nicht mehr zu "reanimieren", da sie sich bei fehlender Nervenreizung zu Fettgewebe umwandelt. Man differenziert zwischen kompletten und inkompletten Fazialisparesen (Teilausfall der Muskelaktivität). Paresen können über ihre Verlaufsform in akut und chronisch sowie anhand des Muskeltonus in spastisch und schlaff kategorisiert werden. Durch pathologische Nervenheilung mit aussprossenden Nervenfasern (Axone) können Synkinesien (unwillkürliche Mitbewegung von Muskeln) entstehen.

Zur Klassifizierung der Gesichtslähmung müssen verschiede Faktoren betrachtet werden.